· Fachbeitrag · Schadenabwicklung
Vorschaden: Versicherer hat sich altes Schadengutachten besorgt
| Immer häufiger geraten Geschädigte beim Haftpflichtschaden oder VN beim Kaskoschaden in Beweisnot, wenn sie ein gebrauchtes Fahrzeug mit einem reparierten Vorschaden gekauft haben. Kommt es zu einem neuen Schaden, wendet der VR ein, er wisse von einem früheren Schaden. Und zunächst müsse nun vom Betroffenen der umfassende Nachweis geführt werden, dass und wie der alte Schaden beseitigt worden sei. |
Zumeist ist die Quelle der Kenntnis das Hinweis- und Informationssystem „HI“ des Gesamtverbandes der Versicherungswirtschaft. Doch manchmal läuft es anders.
1. Versicherer hält altes Gutachten in Händen
Ein Urteil des AG Gütersloh befasst sich mit einem Vorgang, bei dem sich der für einen aktuellen Hagelschaden eintrittspflichtige Teilkasko-VR das Gutachten für einen drei Jahre zurückliegenden Hagelschaden am selben Fahrzeug beschafft hat. Als Quelle kommt dafür der frühere VR, aber auch die damals tätige Gutachtenorganisation in Betracht. Im Rechtsstreit trug der aktuelle Kasko-VR vor, das Gutachten sei ihm „zum Zwecke der Regulierung eines Versicherungsfalls“, aber mit der Bitte „um vertraulichen Verbleib in ihren Unterlagen“ überlassen worden.
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