· Fachbeitrag · Altersversorgung
Anpassung von laufenden Betriebsrenten im aktuellen wirtschaftlichen Inflationsumfeld?
von Dr. Claudia Veh, KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München
| Welche Möglichkeiten für die Anpassung laufender Betriebsrenten im aktuellen wirtschaftlichen Inflationsumfeld gibt es? Wann kann eine Anpassung unterbleiben? VK beleuchtet die Lösungsansätze für die Praxis. |
1. Gesetzliche Regelungen zur Anpassung laufender Leistungen
Das Betriebsrentengesetz enthält in § 16 Regelungen zur Anpassung laufender Leistungen der betrieblichen Altersversorgung (bAV).
a) Anpassungsverpflichtung ‒ Grundregel in § 16 Abs. 1, 2 BetrAVG
Die Grundregel des § 16 Abs. 1, 2 BetrAVG sieht vor, dass der Arbeitgeber alle drei Jahre eine Anpassung laufender Leistungen der bAV prüfen und hierüber entscheiden muss. Dabei sind die Belange der Versorgungsempfänger zu berücksichtigen, d. h. die Kaufkraftstabilität ihrer Rente, aber auch die wirtschaftliche Lage des Arbeitgebers.
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