· Fachbeitrag · Altersversorgung/Geringfügige Beschäftigung
bAV im Minijob: Aktuelle Gestaltungen aufgrund des Betriebsrentenstärkungsgesetzes
von Dr. Claudia Veh, Schweizer Leben PensionsManagement GmbH, Garching
| Auch Minijobber sollten die Möglichkeit einer betrieblichen Altersvorsorge prüfen. Vor dem Hintergrund des Betriebsrentenstärkungsgesetzes eröffnen sich verschiedene neue Gestaltungen für Minijobber. |
1. Versicherungspflicht und Opting Out
Für seit 2013 neu aufgenommene geringfügige Beschäftigungen mit einem regelmäßigen Verdienst bis 450 EUR im Monat besteht seit 1.1.13 automatisch eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung. Der Minijobber stockt automatisch die Arbeitgeberpauschale von 15 Prozent bis zum Regelbeitragssatz in der gesetzlichen Rentenversicherung (2019: 18,6 Prozent) auf. Er zahlt also die Differenz (2019: 3,6 Prozent). Auf Antrag kann sich der Minijobber von der Versicherungspflicht befreien lassen.
Die Vorteile aus der Versicherungspflicht liegen auf der Hand: Die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung werden als Pflichtbeiträge für die Wartezeit und auch für die Anwartschaften auf eine Rente wegen Erwerbsminderung oder die Voraussetzungen für eine REHA-Leistung berücksichtigt.
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