· Fachbeitrag · Auslandskrankenversicherung
Auslandskrankenversicherung muss Flugkosten zur Notoperation übernehmen
| Der Kranken-VR muss dem VN die Kosten für einen Rückflug nach Deutschland erstatten, wenn eine gebotene Notoperation im Ausland nicht gewährleistet ist. |
Das hat das OLG Hamm entschieden (30.10.15, 20 U 190/13, Abruf-Nr. 146059). Die VN unterhielt eine sog. langfristige Auslandskrankenversicherung. Nach den Versicherungsbedingungen erstattet der VR die durch einen medizinisch notwendigen Rücktransport aus dem Ausland in die Bundesrepublik Deutschland entstandenen, den üblichen Fahrpreis übersteigenden Kosten.
Bei der VN traten gesundheitliche Beeinträchtigungen auf. Die Ärzte in Portugal diagnostizierten eine Infektion, die mit Antibiotika behandelt wurde. Nachdem sich der Gesundheitszustand erheblich verschlechterte, wurde die VN in ein Hospital in Lissabon verlegt. Sie wurde zwar untersucht, ein dringend erforderlicher operativer Eingriff unterblieb jedoch. Am nächsten Morgen ließ sich die VN nach Düsseldorf fliegen und von dort in eine Klinik verbringen. Sie wurde noch am gleichen Tag operiert. Sie litt an einer schweren Bauchfellentzündung mit Sepsis, beginnendem Multiorganversagen und entgleisenden Blutsalzen und schwebte in akuter Lebensgefahr.
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