· Fachbeitrag · Bemessungszeitpunkt
Welcher Zeitpunkt ist maßgeblich für die Bemessung der Invalidität?
von VRiOLG Dr. Gregor Gundlach, Hamm
| Oft stellt sich in der privaten Unfallversicherung die Frage nach dem für die Bemessung der Invalidität maßgeblichen Zeitpunkt. Hier gibt es immer wieder Unsicherheit, zumal die Rechtsprechung bis zum Urteil des BGH vom 18.11.15 (BGHZ 208, 9 = VK 16, 39 und 67) nicht einheitlich war. VR haben deshalb bis dahin nicht immer so gehandelt, wie sie hätten handeln müssen. |
1. Erstbemessung
Die üblichen Bedingungen sehen vor: Der VR hat nach Vorlage der erforderlichen Unterlagen durch den VN und „Abschluss des Heilverfahrens, soweit dies für die Bemessung … notwendig ist“ über die Invalidität zu befinden und sich zu erklären (Nr. 9 AUB 2010 und AUB 2014, ähnlich § 11 AUB 94).
Das ist die sogenannte Erstbemessung. Der VN kann diese einklagen und/oder geltend machen, die Invalidität sei höher.
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