· Fachbeitrag · Berufsunfähigkeitsversicherung
Auch wenn nicht explizit danach gefragt - Grunderkrankungen müssen angegeben werden
| Ein Versicherter beantragt eine Berufsunfähigkeitsversicherung und erhält ein Ankreuzformular, das nach vier Erkrankungen fragt. Er verneint alle vier, leidet jedoch schon länger an einer anderen schweren Krankheit. Selbst wenn hiernach nicht gefragt wird, muss sie angegeben werden, denn der Versicherte hat eine Offenbarungspflicht, sagt das LG Heidelberg. |
Sachverhalt
Der VN, ausgebildeter Orthopädietechniker, hatte am 1.4.10 eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen. Vor Vertragsschluss erhielt er ein Formular. Es war anzukreuzen, dass bis heute weder
- ein Tumorleiden (Krebs), eine HIV-Infektion (positiver AIDS-Test), noch eine psychische Erkrankung oder ein Diabetes mellitus (Zuckerkrankheit) diagnostiziert oder behandelt wurden,
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