05.11.2020 · Nachricht · Berufsunfähigkeitsversicherung
Berufsunfähigkeit bei einem Tennislehrer
| Ein selbstständiger Tennislehrer, der wegen einer chronisch entzündlichen, fortschreitenden Erkrankung des Handgelenks und daraus resultierendem Belastungsschmerz nicht einmal mehr zu einem einzigen längeren Ballwechsel imstande ist, kann seinen Schülern das Tennisspiel nicht mehr beibringen. Er ist daher als bedingungsgemäß berufsunfähig anzusehen. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses VK Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 18,10 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig