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  • 05.11.2020 · Nachricht · Berufsunfähigkeitsversicherung

    Berufsunfähigkeit bei einem Tennislehrer

    | Ein selbstständiger Tennislehrer, der wegen einer chronisch entzündlichen, fortschreitenden Erkrankung des Handgelenks und daraus resultierendem Belastungsschmerz nicht einmal mehr zu einem einzigen längeren Ballwechsel imstande ist, kann seinen Schülern das Tennisspiel nicht mehr beibringen. Er ist daher als bedingungsgemäß berufsunfähig anzusehen. |