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  • · Nachricht · Berufsunfähigkeitsversicherung

    Folgen für Aufhebungsvereinbarung bei Anfechtung des Neuvertrags

    | Die anlässlich einer Umdeckung erklärte „Kündigung“ einer Berufsunfähigkeitsversicherung, deren Wirksamwerden vom Zustandekommen des neuen Vertrags abhängig gemacht wurde, kann als Angebot auf Abschluss eines Aufhebungsvertrags anzusehen sein, auf das der VR durch Annahme der „Kündigung“ und des neuen Antrags eingegangen ist. Folge ist, dass sein späterer Rücktritt wegen Verletzung der vorvertraglichen Anzeigeobliegenheit auch diese Aufhebungsvereinbarung erfasst und zur Wiederherstellung des früheren Versicherungsschutzes führt. |

     

    Auf diese Folgen wies das OLG Saarbrücken hin (15.2.23, 5 U 36/22, Abruf-Nr. 234853). Der Senat machte in seiner Entscheidung zudem deutlich, dass diese Art Vertragsgestaltung unterschiedliche Auswirkungen auf den Versicherungsschutz haben kann. Der Berufsunfähigkeits-VR muss daher besondere Beratungspflichten einhalten.

     

    MERKE | Im Rahmen dieser Beratungspflicht kann der VR gehalten sein, den VN anlässlich einer Umdeckung darauf aufmerksam zu machen, dass die gewählte Art der Vertragsgestaltung ‒ hier: Neuabschluss unter Kündigung des Altvertrags ‒ den bestehenden Versicherungsschutz wegen der dann nachteiligeren Folgen eines etwaigen Rücktritts stärker gefährdet, als ein stattdessen in Betracht zu ziehender Aufhebungsvertrag.

     

    Unterlässt er den Hinweis, muss er den VN so stellen, als sei ein solcher Aufhebungsvertrag tatsächlich abgeschlossen worden.

     
    Quelle: Ausgabe 08 / 2023 | Seite 127 | ID 49541380