· Nachricht · Berufsunfähigkeitsversicherung
Rechtspfleger-Anwärters kann nicht auf den Beruf Technischer Zeichner verwiesen werden
| Steht fest, dass ein Rechtspfleger-Anwärter ohne Eintritt von Berufsunfähigkeit in den Rechtspflegerdienst übernommen worden wäre, ist für die Beurteilung einer Verweisung auf den Beruf „Rechtspfleger“ abzustellen. |
Hierauf wies das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hin. Die Richter machten deutlich, dass der Rechtspfleger unter diesen Voraussetzungen ‒ vorbehaltlich von Besonderheiten des konkret ausgeübten Berufs ‒ nicht auf den Beruf „technischer Zeichner“ verwiesen werden könne.
Quelle: ID 45377465