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  • · Fachbeitrag · Berufsunfähigkeitsversicherung

    Teilzeitklauseln in der Berufsunfähigkeitsversicherung ‒ Fluch oder Segen?

    von RAin Susanne Aydinlar, LL.M. (Versicherungsrecht), FAin VersR, Berlin

    | Auch Teilzeit ist vom Schutz der Berufsunfähigkeitsversicherung umfasst. Um Leistungen beanspruchen zu können, muss der Teilzeitbeschäftigte aber grundsätzlich stärker gesundheitlich beeinträchtigt sein als der Vollzeit-Beschäftigte. Dem begegnen einige Versicherer mit einer Teilzeitklausel. |

    1. Grundsatz: Zuletzt in gesunden Tagen ausgeübter Beruf

    Ob bedingungsmäßige Berufsunfähigkeit vorliegt, hängt nach der gesetzlichen Definition des § 172 Abs. 2 VVG und den üblichen Versicherungsbedingungen von dem Beruf ab, der zuletzt in gesunden Tagen ausgeübt wurde.

     

    • Dabei meint „Beruf“ nicht ein typisches Berufsbild, sondern die tatsächlich ausgeübte Tätigkeit in ihrer konkreten Ausgestaltung. Es kommt also entscheidend darauf an, welche (Einzel-)Tätigkeiten ihrer Art, ihres Umfangs und ihrer Häufigkeit nach konkret mit der beruflichen Tätigkeit verbunden sind (BGH 30.9.92, IV ZR 227/91).