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  • 04.02.2019 · Nachricht · Berufsunfähigkeitsversicherung

    Versicherer muss klar belehren – und zwar so

    | Ein VR muss bei Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung deutlich belehren, welche Konsequenzen dem Versicherten bei falschen Angaben drohen. Tut er dies nicht, verliert er unter Umständen sein Recht, die Auszahlung der BU-Rente zu verweigern (BGH 6.12.17, IV ZR 16/17, Abruf-Nr. 199141 ). |