04.02.2019 · Fachbeitrag · Berufsunfähigkeitszusatzversicherung
Anforderungen an Darlegung dürfen nicht überzogen werden
| Für die Prüfung, ob bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit eingetreten ist, ist grundsätzlich die letzte konkrete Berufsausübung maßgebend, so wie sie in gesunden Tagen ausgestaltet war, das heißt, solange die Leistungsfähigkeit des Versicherten noch nicht eingeschränkt war. |
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