· Fachbeitrag · Berufsunfähigkeitszusatzversicherung
Das „Zeitreise-Problem“ mit Sachverständigengutachten in der Berufsunfähigkeitsversicherung
von RA Marc O. Melzer, FA für Medizin-, Sozial- und Versicherungsrecht, Bad Lippspringe
| In gerichtlichen Streitigkeiten um Leistungen aus einer Berufsunfähig-keits(zusatz)versicherung (Rente und Beitragsbefreiung) müssen regelmäßig medizinische Gutachten eingeholt werden. Diese werden benötigt, damit das Gericht feststellen kann, welcher Grad der bedingungsgemäßen Berufsunfähigkeit vorliegt. Der Beitrag zeigt auf, worauf der Anwalt dabei achten muss. |
Aufgabe der Sachverständigen ist es, den ihnen unverrückbar vor Augen geführten außermedizinischen Sachverhalt, also die prägenden Tätigkeiten, jeweils einzeln zu bewerten und eine Prognose entsprechend der Bedingungen (z.B. voraussichtlich 50 Prozent auf sechs Monate, drei Jahre oder sogar auf Dauer) anzustellen. Nur so wird es dem Gericht überhaupt möglich, einen Grad der Berufsunfähigkeit zu bilden.
Mit anderen Worten: Ohne Kenntnis der vereinbarten Klausel und ohne Kenntnis der prägenden Tätigkeiten kann kein Mediziner und damit auch kein Gericht die Frage beantworten, ob, seit wann und ggf. wie lange und wie stark jemand berufsunfähig ist.
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