· Fachbeitrag · Berufsunfähigkeitszusatzversicherung
Krankenschwester mit beschleunigter Herzfrequenz
| Leidet eine Krankenschwester unter einer Sinustachykardie (beschleunigte Herzfrequenz) ohne kardiale Ursache, ist sie nicht berufsunfähig. |
So entschied das LG Bielefeld (17.6.11, 1 O 115/07, Abruf-Nr. 113701). Die Richter verwiesen darauf, dass nach den BB-BUZ eine Berufsunfähigkeit vorliegt, wenn der Versicherte durch Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall voraussichtlich dauernd zu mindestens 50 Prozent außerstande ist, seinen Beruf auszuüben. Das sei bei einer Krankenschwester mit einer Neigung zu einer beschleunigten Herzfrequenz ohne kardiale Ursache nicht der Fall. Sie könne nämlich durch ein mildes Ausdauertraining in Verbindung mit einem erneuten Therapieversuch mit dem seit einiger Zeit verfügbaren modernen Beta-Blocker Ivabradin ihre gesundheitliche Situation so weit verbessern, dass sie langfristig wieder voll in das Arbeitsleben integriert werden kann.
PRAXISHINWEIS | Eine Einzelfallentscheidung. In entsprechenden Fällen kommt es ganz entscheidend darauf an, was der Sachverständige hierzu sagt. Es muss also besonderes Augenmerk darauf gelegt werden, den Sachverständigen so umfassend wie möglich über die Besonderheiten des Einzelfalls (z.B. Unverträglichkeiten etc.) zu informieren. |