04.10.2023 · Nachricht · Berufsunfähigkeitszusatzversicherung
Lampenfieber ist keine anzeigepflichtige Krankheit
| Fragt der VR nach „Krankheiten oder Beschwerden“ muss ein bloßes Lampenfieber unterhalb der Schwelle zur krankhaften Prüfungsangst nicht angegeben werden. |
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