· Fachbeitrag · Berufsunfähigkeitszusatzversicherung
VR muss dem VN auch die prägenden Merkmale des Verweisungsberufs aufzeigen
| Es reicht nicht aus, wenn der VR den VN pauschal auf einen anderen Beruf verweist. Er muss auch im Einzelnen die „prägenden Merkmale“ aufzeigen, damit der VN dazu Stellung nehmen kann. Das folgt aus einer Entscheidung des OLG Hamm. |
Sachverhalt und Entscheidungsgründe
Der VR hatte den VN auf den Beruf des Hausmeisters verwiesen. Nähere Angaben dazu hatte er nicht gemacht.
Das hat dem OLG nicht ausgereicht (4.5.18, 20 U 178/16, Abruf-Nr. 204478). Zwar reiche bei einer abstrakten Verweisungsklausel zunächst der zumindest summarische Vortrag des VN aus, er könne auch keine andere Tätigkeit im Sinne der AVB ausüben (BGH VersR 90, 885).
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