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  • · Nachricht · Betriebliche Unfallversicherung

    Wer sich beim Betriebssport fit hält, steht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung

    | In vielen Unternehmen können die Beschäftigten ein breit gefächertes Angebot zum Betriebssport nutzen. Kommt es während des Betriebssports zu Unfällen, sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gesetzlich unfallversichert. Darauf weist die gesetzliche Unfallversicherung VBG in Hamburg hin. |

     

    Entscheidend für den Versicherungsschutz ist, dass der Sport Ausgleichs- und nicht Wettkampfcharakter hat. Betriebssport beschränkt sich im Wesentlichen auf Beschäftigte eines Betriebes, findet regelmäßig statt und muss unternehmensbezogen organisiert werden. Etwa, wenn das Unternehmen feste Zeiten vorgibt oder die Sportstätten und -geräte zur Verfügung stellt. Gerade wer bei der Arbeit überwiegend am Schreibtisch sitzt, schafft durch den Betriebssport einen gesunden Ausgleich für den Bewegungsmangel während des Arbeitstags.

     

    Weitere Informationen

    • Informationen zum Schutz durch die gesetzliche Unfallversicherung VBG erhalten Interessierte unter www.vbg.de, Bereich „Versicherungsschutz und Leistungen“.

     

    Quelle: ID 43407589