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  • 04.02.2020 · Nachricht · Beweislast

    Folgen unterlassener Befunderhebung und -sicherung

    | Ein Verstoß gegen die Pflicht zur Erhebung und Sicherung medizinischer Befunde und zur ordnungsgemäßen Aufbewahrung der Befundträger lässt im Wege der Beweiserleichterung für den Patienten zwar auf ein reaktionspflichtiges positives Befundergebnis schließen. Dies ist jedoch nur der Fall, wenn ein solches Ergebnis hinreichend wahrscheinlich ist. |