02.06.2015 · Fachbeitrag · Gesetzliche Krankenversicherung
Beantragte Leistung gilt als genehmigt, wenn Krankenkasse nicht rechtzeitig entscheidet
| Eine beantragte Hautstraffungs-Operation gilt als genehmigt, wenn die Krankenkasse nicht rechtzeitig entscheidet oder zumindest über eine Verzögerung hinreichend informiert. |
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