26.10.2015 · Fachbeitrag · Gesetzliche Krankenversicherung
Krankenkasse muss Kosten für Cannabis-Extrakt-Tropfen übernehmen
| Eine gesetzliche Krankenkasse muss im Einzelfall die Kosten für Cannabis-Extrakt-Tropfen zur Behandlung einer schwersten chronischen Schmerzerkrankung vorläufig übernehmen (LSG Niedersachsen-Bremen 22.9.15, L 4 KR 276/15 B ER, Abruf-Nr. 145687 ). |
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