05.06.2015 · Fachbeitrag · Gesetzliche Krankenversicherung
Unterhaltsabfindung bei der Beitragsbemessung der gesetzlichen Krankenversicherung
| Die Abfindungszahlung eines nachehelichen Unterhaltsanspruchs ist bei der Bemessung der Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung nicht auf 12 Monate, sondern auf 10 Jahre zu verteilen. |
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