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  • · Fachbeitrag · Gesetzliche Unfallversicherung

    Statusfeststellung der DRV Bund gilt nicht für Unfallversicherung

    | Bei Neuanstellungen von Gesellschafter-Geschäftsführern einer GmbH ist ein obligatorisches Statusfeststellungsverfahren durch die Deutsche Rentenversicherung (DRV) Bund vorgeschrieben. Gegenüber dem Träger der gesetzlichen Unfallversicherung entfaltet eine Statusentscheidung allerdings keine Bindungswirkung - und zwar selbst dann nicht, wenn festgestellt wird, dass eine selbstständige Tätigkeit ausgeübt wird. |

     

    Nach Ansicht des LSG Baden-Württemberg wird die DRV Bund nicht ermächtigt, für alle Bereiche des Sozialgesetzbuchs eine verbindliche Entscheidung über das Vorliegen bzw. Nicht-Vorliegen einer abhängigen Beschäftigung zu treffen. Die DRV Bund entscheidet vielmehr ausschließlich über die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung, der sozialen Pflegeversicherung und nach dem Recht der Arbeitsförderung. Denn nur auf diese Versicherungszweige erstreckt sich der Gesamtsozialversicherungsbeitrag (LSG Baden-Württemberg 21.2.13, L 10 U 5019/11, Abruf-Nr. 133781).

    Quelle: Ausgabe 06 / 2014 | Seite 92 | ID 42704852