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  • 05.12.2019 · Fachbeitrag · Gesetzliche Unfallversicherung

    Übungsleiter sind als Wie-Beschäftigte versichert

    | Nebenberuflich tätige Trainer und Übungsleiter, die nur eine Pauschale nach § 3 Nr. 26 EStG (2.400 EUR pro Jahr) erhalten, sind bei der Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG) ausnahmslos als arbeitnehmerähnliche Personen bzw. „Wie-Beschäftigte“ gesetzlich unfallversichert. Darauf hat die VBG in einer aktuellen Broschüre hingewiesen. |