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  • · Nachricht · Gesetzliche Unfallversicherung

    Unfallversichert auf dem Weg zur Schule: Berufstätige Eltern stehen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung

    | Zum Start ins neue Schuljahr bringen viele Eltern auf dem Weg zur Arbeit ihre Kinder wieder zur Schule. Dabei stehen nicht nur der Nachwuchs, sondern auch die berufstätigen Eltern unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. |

     

    Darauf weist die gesetzliche Unfallversicherung VBG in Hamburg hin. Der Unfallversicherungsschutz gilt auch dann, wenn die Fahrt zur Schule vom direkten Weg zur Arbeit abweicht. Werden im Rahmen einer Fahrgemeinschaft dabei ebenfalls die Schulkameraden mitgenommen, so steht dies dem Versicherungsschutz nicht im Wege.

     

    Unfallversichert sind zudem berufstätige Mütter und Väter, deren Sprösslinge vor oder nach der Schule eine Aufsicht benötigen, damit die Eltern arbeiten gehen können und sie ihre Kinder deshalb auf dem Weg zur Arbeit zu einer Tagesmutter, einem Kinderhort oder einer vergleichbaren Betreuungsperson oder -stelle bringen und auf dem Nachhauseweg von dort wieder abholen.

     

    Die Eltern sind bei dem Unfallversicherungsträger ihres Arbeitgebers gesetzlich unfallversichert. Für die Schülerinnen und Schüler sind hingegen die Landesunfallkassen bzw. der Gemeinde-Unfallversicherungsverband (GUVV) zuständig.

     

    Weitere Informationen:

    • Informationen zum Schutz durch die gesetzliche Unfallversicherung VBG finden Interessierte unter www.vbg.de (Bereich: „Versicherungsschutz und Leistungen“).
    Quelle: ID 42303022