· Nachricht · Krankentagegeldversicherung
Widerruf der Approbation nach Versicherungsbetrug
| Ein Versicherungsbetrug kann weitreichende Folgen haben. Das zeigt ein Fall vor dem BVerwG. Dort war einer Ärztin deshalb die Approbation entzogen worden. |
Sachverhalt und Entscheidungsgründe
Die Ärztin hatte eine Krankentagegeldversicherung zur Absicherung eines Verdienstausfalls bei Arbeitsunfähigkeit abgeschlossen. In den folgenden Jahren erklärte sie in 22 Fällen gegenüber dem VR, arbeitsunfähig zu sein, während ihrer Arbeitsunfähigkeit nicht zu arbeiten und sich am Wohnort aufzuhalten. Gleichwohl war sie in der Zeit als selbstständige Ärztin in ihrer Praxis tätig oder arbeitete als Schiffsärztin. Auf diese Weise bezog sie Krankentagegeld in Höhe von 65.188,20 EUR (255 Tage x 255,64 EUR). Das Amtsgericht Passau verurteilte sie wegen Betrugs zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und 10 Monaten auf Bewährung. Anschließend widerrief die Regierung von Oberbayern die Approbation der Ärztin. Sie sei aus berufsrechtlicher Sicht unwürdig, den Beruf der Ärztin weiter auszuüben.
Das hieraus entstandene Klagevefahren konnte die Ärztin vor dem VerwG noch für sich entscheiden. Die Richter dort sahen nicht, dass von ihr eine Gefahr für ein wichtiges Gemeinschaftsgut ausgehe. Die von ihr verübten Betrugstaten würden keinen Bezug zum Arztberuf aufweisen und bereits längere Zeit zurückliegen. Daher sei das Ansehen der Ärzteschaft nur in relativ geringem Umfang beeinträchtigt. Das sah der VGH München jedoch anders und bestätigte den Entzug der Approbation.
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