· Fachbeitrag · Krankenversicherung
Anfechtung des PKV-Vertrags: Ist VN dann privat krankenversicherungspflichtig oder gesetzlich?
von RA Nikolaos Penteridis, FA VersR, MedR und SozR, Bad Lippspringe
Ficht der VR einen privaten Krankenversicherungsvertrag wirksam an, hat die betroffene Person keinen Anspruch auf Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung; sie ist der privaten Krankenversicherung zuzuordnen (LSG Sachsen 14.6.12, L 1 KR 71/12 B ER, Abruf-Nr. 122140). |
Sachverhalt
Der Verfügungskläger begehrt per Anordnung einer einstweiligen Verfügung die Feststellung, dass die Verfügungsbeklagte als gesetzliche Krankenversicherung verpflichtet ist, ihn als Mitglied aufzunehmen. Vom 1.3.10 bis zum 2.11.10 unterhielt der Verfügungskläger eine private Krankenversicherung. Dieser Versicherungsvertrag wurde vom VR angefochten. Grund waren falsche Angaben des VN bei der Antragstellung hinsichtlich seiner Vorversicherung. Bei Kenntnis dieser Umstände wäre der Versicherungsvertrag nicht abgeschlossen worden. Gegen die Anfechtungserklärung ist der Verfügungskläger nicht vorgegangen.
Daraufhin beantragte der Verfügungskläger am 26.1.11 die Aufnahme als Mitglied bei der gesetzlichen Krankenversicherung. Er bezog sich dabei auf § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V. Die Verfügungsbeklagte bestätigte ihm daraufhin eine Mitgliedschaft bei ihr rückwirkend ab dem 1.4.07 und forderte entsprechende Beiträge vom Verfügungskläger. Am 27.1.12 beantragte der Verfügungskläger die Aussetzung der geltend gemachten rückwirkenden Beitragsnachforderungen. In diesem Antrag erwähnte er erstmals, dass ein Versicherungsvertrag bei einem privaten Unternehmen bestand.
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