· Nachricht · Krankenversicherung
Erstattungsfähigkeit von Kosten einer Kinderwunschbehandlung
| Kinderlosigkeit als solche stellt keine Krankheit im Sinne der MB/KK dar, sondern allein die organische Ursache derselben, hervorgerufen durch einen regelwidrigen körperlichen Zustand. Diesen muss der VN nachweisen. |
Hierauf wies das OLG Düsseldorf hin (31.3.20, I-24 U 61/19, Abruf-Nr. 216491). Die Richter machten dabei deutlich, dass zur Annahme eines Versicherungsfalls nach § 1 Abs. 2 AVB eine idiopathische Sterilität nicht ausreichend ist, ebenso wenig wie altersbedingte Fertilitätseinschränkungen.
Quelle: ID 46852761