05.12.2016 · Fachbeitrag · Krankenversicherung
Keine Rückkehr in die GKV bei Anfechtung des PKV-Vertrags
| Hat ein Versicherter seine freiwillige Mitgliedschaft in der GKV wegen eines Wechsels in die PKV gekündigt, lebt die Mitgliedschaft in der GKV nicht wieder auf, wenn der PKV-Versicherer den Versicherungsvertrag nachträglich wirksam angefochten hat. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses VK Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 18,10 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig