· Fachbeitrag · Krankheitskostenversicherung
Medizinische Notwendigkeit: Legt der VN keine Unterlagen vor, kann er ein Problem bekommen
| Der VN einer Krankheitskostenversicherung muss die medizinische Notwendigkeit der Behandlung beweisen. |
Sachverhalt und Entscheidungsgründe
Der VN macht Ansprüche aus seiner Krankheitskostenversicherung geltend. Er verweigert jedoch die Herausgabe von Behandlungsunterlagen an den VR und das Gericht. Der VR bestreitet daher die medizinische Notwendigkeit der zur Abrechnung gestellten Dauerbehandlung und ihrer Behandlungsfrequenz und beruft sich (teilweise) auf fehlende Fälligkeit.
Das OLG Hamm sieht die Beweislast für die medizinische Notwendigkeit der Behandlung beim VN (16.11.18, 20 U 50/18, Abruf-Nr. 206937). Der Senat machte deutlich, dass der VN beweisfällig bleibt, wenn er trotz eines gerichtlichen Hinweises die zur Beurteilung erforderlichen schriftlichen Behandlungsunterlagen nicht vorlegt.
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