06.05.2019 · Nachricht · Lebensversicherung
Beiträge zu einer Risikolebensversicherung als Werbungskosten
| Beiträge des GmbH-Gesellschafters zu einer Risikolebensversicherung auf das Leben des Mitgesellschafters sind selbst dann keine Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit, wenn die Versicherungsleistung vereinbarungsgemäß für das gemeinsame Unternehmen eingesetzt werden soll. Gegen diese Entscheidung des FG Nürnberg wehrt sich der Steuerzahler mit einer Nichtzulassungsbeschwerde beim BFH. |
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