02.08.2022 · Fachbeitrag · Lebensversicherung
Beweislast des Erben, der Versicherungsleistung vom Bezugsberechtigten herausverlangt
| Verlangt der Erbe des VN vom Bezugsberechtigten die Herausgabe der nach Eintritt des Versicherungsfalls ausgezahlten Versicherungsleistung, muss er den fehlenden Rechtsgrund im Valutaverhältnis beweisen. Dazu muss er eine vom Bezugsberechtigten behauptete Übermittlung der Schenkungsofferte durch den VR widerlegen. |
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