03.04.2023 · Nachricht · Lebensversicherung
Fehlendes Festellungsinteresse bei Wirksamkeit eines Widerspruchs
| Für eine auf die Feststellung der Wirksamkeit eines Widerspruchs gegen einen Lebensversicherungsvertrag und Feststellung der daraus resultierenden Pflicht zur Herausgabe der empfangenen Leistungen und gezogenen Nutzungen gerichteten Feststellungsklage fehlt das Feststellungsinteresse. |
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