30.07.2018 · Fachbeitrag · Lebensversicherung
Rückabwicklung einer fondsgebundenen Lebensversicherung
| Bei der bereicherungsrechtlichen Rückabwicklung einer fondsgebundenen Lebensversicherung nach Widerspruch gemäß § 5a VVG a.F. muss sich der VN auch erhebliche oder vollständige Fondsverluste bereicherungsmindernd anrechnen lassen. |
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