01.04.2021 · Nachricht · Lebensversicherung
Verwirkung des Widerrufsrechts durch den VN
| Der VN einer Lebensversicherung kann sich in der Regel nicht mehr auf die Unwirksamkeit der Widerspruchsbelehrung berufen, wenn der Vertrag bereits zehn Jahre vor Erklärung des Widerspruchs durch Wahl der Kapitalleistung vollständig erfüllt worden ist. |
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