Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Nachricht · Personenversicherung

    Arbeitslos: Wie Betroffene trotzdem gut versichert bleiben und fürs Alter vorsorgen

    | Wer schon einmal längere Zeit arbeitslos war, kennt das: Lebenspläne geraten ins Wanken - immer wieder stellt sich die Frage, wo noch gespart werden kann. Dabei ist es für Empfänger von Arbeitslosengeld (ALG I) oder Hartz IV (ALG II) besonders wichtig, sich gegen finanzielle Risiken abzusichern. Wie das trotz Minimalbudget gelingen kann, erklärt CosmosDirekt. |

     

    Trotz guter wirtschaftlicher Lage waren im April dieses Jahres rund 2,9 Millionen Menschen in Deutschland ohne Arbeit. (1) Die Betroffenen stellt das vor persönliche und finanzielle Herausforderungen - und vor existenzielle Fragen: Wie kann ich laufende Kosten decken? Wie werde ich meine Familie weiter versorgen? Schaffe ich es, meine Wohnung zu halten? Beiträge für Versicherungsschutz und Altersvorsorge können da zur Last fürs Portemonnaie werden. CosmosDirekt-Versicherungsexperte Michael Greifenberg erklärt, wie Betroffene ihre Absicherung für heute und fürs Alter so optimieren können, dass sie auch im Fall einer Arbeitslosigkeit bestehen bleiben kann.

    A. Arbeitslosengeld - was ist nun zu beachten?

    Wer seinen Job verliert und in den fünf Jahren davor insgesamt zwei Jahre versicherungspflichtig beschäftigt war, erhält volle zwölf Monate Arbeitslosengeld (ALG I). Arbeitnehmer ab einem Alter von 50 Jahren haben einen längeren Anspruch. Trotzdem ist mit erheblichen finanziellen Einbußen zu rechnen.

     

    Tipp 1: Bestandsaufnahme machen

    „Jeder Arbeitslose sollte sich direkt einen Überblick über bestehende Verträge verschaffen, um kurzfristig entscheiden zu können: Welchen Versicherungsschutz brauche ich weiterhin - wo kann ich sparen“, rät Greifenberg. Wichtig für die Bestandsaufnahme ist, möglichst früh zu wissen, wie viel Arbeitslosengeld zu erwarten ist. Unter www.pub.arbeitsamt.de/alt.html stellt die Arbeitsagentur ein Programm zur Verfügung, mit dem sich Arbeitslose einfach und schnell einen ersten Orientierungswert des Arbeitslosengeldes selbst ermitteln können.

     

    Tipp 2: Beiträge überprüfen

    Die private Haftpflichtversicherung und der Berufsunfähigkeitsschutz sind auch bei Arbeitslosigkeit unentbehrlich. Diese Policen sollten kein Opfer von Sparmaßnahmen werden. Wer dennoch kündigen will, sollte gerade beim Berufsunfähigkeitsschutz die Folgen genau abwägen: Ein späterer Neuabschluss wird wegen des höheren Alters und möglicher Erkrankungen in jedem Fall teurer.

     

    Auch die private Altersvorsorge sollten Betroffene nicht vorschnell kündigen. Greifenberg empfiehlt ALG-I-Empfängern, mit dem Versicherer zu besprechen, ob eine vorübergehende Beitragsreduzierung oder eine Beitragsfreistellung möglich ist. „Vorsicht: Je nach Vertragsbeginn gelten gesetzliche Fristen, wann das ursprüngliche Beitragsniveau wieder erreicht sein muss. Sonst können Steuervergünstigungen verloren gehen“, warnt der CosmosDirekt Experte. Davon betroffen sind insbesondere vor 2005 abgeschlossene Altersvorsorgeverträge, bei denen noch eine steuerfreie Kapitalauszahlung möglich ist.

    B. Hartz IV - was ist jetzt wichtig?

    Wer länger arbeitslos ist, muss unter Umständen Arbeitslosengeld II - genannt Hartz IV - beantragen. Das ändert die finanzielle Situation grundlegend: Die Höhe der Grundsicherung liegt aktuell für Alleinstehende bei 391 Euro im Monat, zuzüglich Übernahme der angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung. (2)

     

    Tipp 1: Vermögen vor Anrechnung schützen

    Bevor der Staat einem arbeitslosen Bürger Hartz IV zahlt, müssen die eigenen finanziellen Reserven genutzt werden - dazu gehört auch privates Altersvorsorgevermögen wie Spareinlagen oder Kapitallebens- und Rentenversicherungen. Allerdings gewährt der Gesetzgeber ein „Schonvermögen“. Pro Lebensjahr können maximal 750 Euro für die Altersvorsorge vor der Anrechnung geschützt werden. „Dieses ‚Schonvermögen‘ muss mit dem Versicherer vereinbart werden, bevor Hartz IV beantragt wird“, betont Greifenberg. Darüber hinaus gewährt der Gesetzgeber weitere Ausnahmen: „Zu den Hartz-IV-sicheren Vorsorgeverträgen zählen die Riester-Rente, die Basisrente - auch Rürup-Rente genannt - und die betriebliche Altersvorsorge“, erklärt CosmosDirekt-Experte Greifenberg. „Voraussetzung für den Vermögensschutz ist, dass das Altersvorsorgevermögen nicht vor dem Ruhestand ausgezahlt wird.“

     

    Tipp 2: Versicherungsbeiträge reduzieren oder stunden

    Michael Greifenberg empfiehlt, bestehende Haftpflicht- und Berufsunfähigkeitsversicherungen trotz Minimalbudget nicht zu kündigen. „Sprechen Sie mit ihrem Versicherer: Je nach Tarif lassen sich Beitragszahlungen gegen eine Verringerung des Schutzes reduzieren.“ Auch Beiträge später zu zahlen, sei bei einigen Versicherern möglich, so der Experte.

     

    (1) Arbeitsmarktstatistik der Bundesagentur für Arbeit

    (2) Pressemitteilung der Bundesregierung vom 13. Oktober 2013

     

    Quelle | http://www.cosmosdirekt.de/versicherungstipp-arbeitslosigkeit

    Quelle: ID 42678065