· Fachbeitrag · Pflegeversicherung
Keine Aufrechnung mit überzahltem Pflegegeld
von RA Nikolaos Penteridis, FA für VersR, MedR und SozR, Bad Lippspringe
Eine Aufrechnung des privaten Pflegeversicherungsunternehmens mit einem Anspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung wegen überzahlten Pflegegeldes gegen laufende Ansprüche auf Pflegegeld ist wegen der Unpfändbarkeit des Pflegegeldes ausgeschlossen (SG Hamburg 24.9.12, S 23 P 134/10, Abruf-Nr. 123585). |
Sachverhalt
Der minderjährige, geistig behinderte Sohn des Klägers erhielt seit Juni 02 vom VR Pflegegeld gemäß Pflegestufe II. Aufgrund einer vom medizinischen Dienst der privaten Pflegeversicherer erfolgten Untersuchung hätte das Pflegegeld ab 1.10.04 nach der Pflegestufe I erbracht werden müssen. Dieses wurde dem Kläger mit Schreiben vom 8.9.04 mitgeteilt - was der Kläger bestreitet. Unstreitig wurde die mittlerweile verstorbene Ehefrau des Klägers (Mutter des Sohnes) mit Schreiben vom 8.9.04 informiert.
Der VR stellte das Pflegegeld aufgrund eines Fehlers nicht um. Erst im Februar 10 erkannte er den Fehler und forderte Pflegegeld in Höhe von 13.325 EUR zurück. Der VR erklärte dabei die Aufrechnung mit Pflegegeld für März und April 10.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses VK Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 18,10 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig