05.01.2021 · Nachricht · Private Krankenversicherung
Ambulante geht vor stationärer Heilbehandlung
| Auch bei privaten Krankenversicherungen gilt der Vorrang der ambulanten vor der stationären Heilbehandlung, ohne dass es einer gesetzlichen Normierung im VVG wie in § 39 Abs. 1 S. 2 SGB V bedarf. |
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