· Fachbeitrag · Private Krankenversicherung
BGH setzt die Hürden für die Überprüfung der Prämienanpassung in der PKV höher
| Der BGH hat über die gerichtliche Kontrolle von Maßnahmen, mit denen Kranken-VR den Umfang einer Beitragserhöhung limitieren, entschieden. Danach bleibt eine den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Nachkalkulation, die zu einer Beitragserhöhung führt, unabhängig davon wirksam, ob die ‒ nachgelagerte ‒ Limitierungsmaßnahme fehlerfrei erfolgt ist. Der VN muss beweisen, dass die Limitierungsentscheidung den gesetzlichen Anforderungen nicht entspricht und er hierdurch in seinen Rechten beeinträchtigt ist. |
1. Sachverhalt und Prozessverlauf
Der VN hält die Beitragserhöhung des VR für unwirksam und klagt auf Rückzahlung der auf die Beitragserhöhungen gezahlten Prämienanteile.
Das Landgericht hat der Klage stattgegeben. Das Berufungsgericht hat das landgerichtliche Urteil zum Teil abgeändert, aber ebenfalls unter anderem die Unwirksamkeit einer Prämienanpassung festgestellt und die Beklagte zur Rückzahlung der darauf gezahlten Prämienanteile verurteilt. Soweit die Klage Erfolg hatte, richtet sich dagegen die Revision der Beklagten, während sich der Kläger mit der Anschlussrevision gegen die zeitliche Beschränkung der Feststellung wendet, dass er nicht zur Zahlung des Erhöhungsbetrags verpflichtet ist.
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