· Fachbeitrag · Private Krankenversicherung
Diese formellen Anforderungen müssen bei einer Prämienanpassung erfüllt sein
| Beitragserhöhungen in der privaten Krankenversicherung gehören bei fast allen VR zur ständigen Routine. Dann stellt sich die Frage, welche Möglichkeiten der VN hat, die zusätzliche Zahllast zu vermeiden. Das OLG Köln hat jüngst über die Beitragserhöhung eines VR zu entscheiden. Es erklärte diese für unwirksam und verurteilte den VR, zu viel vereinnahmte Prämien zurückzuzahlen. |
1. VR muss maßgebliche Gründe darlegen
Der Fall des OLG Köln spielte nur auf der formellen Seite (22.9.20, 9 U 130/19, Abruf-Nr. 219881). Die materiell-rechtliche Frage des Erhöhungsverlangens war zwischen den Parteien zuletzt unstrittig.
Das OLG verwies in seiner Entscheidung auf § 203 Abs. 5 VVG. Danach werden die Neufestsetzung der Prämie und die Änderungen nach § 203 Abs. 2 und 3 VVG zu Beginn des zweiten Monats wirksam, der auf die Mitteilung der Neufestsetzung oder der Änderungen und der hierfür maßgeblichen Gründe an den VN folgt.
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