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  • 26.06.2015 · Fachbeitrag · Private Krankenversicherung

    Kein Anspruch von Sozialhilfeempfängern auf Aufnahme in Basistarif

    | Personen, die Empfänger laufender Leistungen nach dem Zwölften Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB XII) sind (Sozialhilfeempfänger), und die ohne den Bezug von Sozialhilfe der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung unterlägen, haben keinen Anspruch auf Aufnahme in den Basistarif der privaten Krankenversicherung. |