05.06.2015 · Fachbeitrag · Private Krankenversicherung
Kein Verstoß gegen Anzeigepflicht bei Unkenntnis einer Diagnose
| Eine Anzeigepflicht setzt voraus, dass der VN zum Zeitpunkt seiner Vertragserklärung weiß, dass in der Vergangenheit die Verdachtsdiagnose Morbus Crohn gestellt wurde, und dass der Verdacht nicht ausgeräumt wurde. Die Beweislast für diese Kenntnis obliegt dem VR. |
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