· Nachricht · Private Krankenversicherung
Kostenübernahme für Sport- und Schwimmprothesen
| Hat der VN bei einem Verkehrsunfall einen Unterschenkel verloren, kann er gegebenenfalls von seinem privaten Krankenversicherer die Übernahme der Kosten für Sport- und Schwimmprothesen verlangen. |
Hierauf wies das OLG Schleswig hin (28.9.20, 16 U 53/20, Abruf-Nr. 221284). Es argumentierte dabei folgendermaßen:
- Wenn für die Erstattungsfähigkeit eines Hilfsmittels gefordert ist, dass es eine körperliche Beeinträchtigung unmittelbar mildert oder ausgleicht, so wird der durchschnittliche VN annehmen, dass eine Erstattungsfähigkeit gegeben ist, wenn das Hilfsmittel dazu geeignet ist, seine normalen (gesunden) Körperfunktionen wiederherzustellen oder sich dem jedenfalls anzunähern.
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