30.10.2017 · Nachricht · Private Krankenversicherung
Künstliche Befruchtung im Ausland wird nicht erstattet
| Für eine im Ausland vorgenommene, dort erlaubte, in Deutschland aber verbotene Behandlung (hier: künstliche Befruchtung mittels Eizellspende) besteht kein Versicherungsschutz in der privaten Krankenversicherung. |
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