06.05.2019 · Nachricht · Prozessrecht
Berufungsgericht muss Sachverständigen ggf. erneut anhören
| Das Berufungsgericht muss einen Sachverständigen erneut anhören, wenn es dessen Ausführungen abweichend von der Vorinstanz würdigen will. Das gilt insbesondere, wenn es ein anderes Verständnis der Ausführungen des Sachverständigen zugrunde legen und damit andere Schlüsse aus diesen ziehen will als der Erstrichter. |
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