· Fachbeitrag · Reiserücktrittsversicherung
Eine Schule ist kein Arbeitsplatz
| Die Schule ist kein Arbeitsplatz im Sinne der Allgemeinen Reiserücktrittsversicherungsbedingungen. Das folgt aus einer Entscheidung des AG München. |
Sachverhalt
Der VN hatte einen Reiserücktrittsversicherungsvertrag abgeschlossen. Mitversichert war seine minderjährige Tochter. Diese hatte sich für das parlamentarische einjährige Patenschafts-Programm 2016/17 beworben, jedoch zunächst am 19.11.15 eine Absage erhalten. Nachdem diese Absage eingegangen war, buchte der VN unter anderem auch für seine Tochter für den 23.9.16 einen Flug von Dresden über Frankfurt a. M. nach San Francisco und einen Rückflug für den 9.10.16 von San Francisco über München nach Dresden.
Später wurde mitgeteilt, dass die Tochter doch an dem Patenschafts-Programm teilnehmen könne. Dieses startete zeitlich noch vor den gebuchten Flügen. Daraufhin stornierte der VN die Flüge der Tochter. Stornokosten von 887,62 EUR stellte er dem VR in Rechnung. Dieser weigerte sich zu zahlen.
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