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  • 30.07.2018 · Fachbeitrag · Reiserücktrittversicherung

    Attestpflicht verstößt nicht gegen Transparenzgebot

    | Die in den Bedingungen einer Reiseabbruchversicherung enthaltene Pflicht des VN, in bestimmten Fallvarianten ein ärztliches Attest vorzulegen, verstößt nicht gegen das Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 S. 2 BGB. |