29.06.2018 · Nachricht · Rentenbesteuerung
Kombinierte Alters- und BU-Rente: Ertragsanteil auf BU-Leistungen
| Bei einer kombinierten Alters- und BU-Rente sind die Leistungen aus der BU dann mit dem Ertragsanteil zu versteuern, wenn die Beiträge für die BU zuvor nicht als Sonderausgaben abzugsfähig gewesen sind. Diese steuerzahlerfreundliche Auffassung vertritt das FG Münster. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses VK Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 18,10 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig