· Fachbeitrag · Schwerbehinderung
Schmerzbild muss ärztlich nachgewiesen werden
| Wird das Merkzeichen „G“ (erhebliche Gehbehinderung) begehrt, muss das Gericht wissen, wie ausgeprägt die Gehschmerzen des Mandanten sind, und ob zwingend nur eine begrenzte Strecke gelaufen werden kann. Für den Anwalt heißt das: Zu diesen Punkten müssen die ärztlichen Befunde konkret und aussagekräftig sein. |
Sachverhalt
Der 86-jährige Kläger beantragte erstmals einen GdB und verschiedene Merkzeichen. In seinem Antrag verwies er auf diverse Erkrankungen, darunter u. a.
- eine Hüftprothese rechts,
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