· Fachbeitrag · Streitwert
Kombinierter Leistungs- und Feststellungsantrag
| Der IV. Senat hat seine bisherige Rechtsprechung zur Ermittlung von Streitwert und Beschwer bei der Kombination einer Klage auf Leistung aus einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung mit einem Feststellungsantrag auf Fortbestehen des Versicherungsvertrags aufgegeben. |
Nach einer aktuellen Entscheidung (6.10.11, IV ZR 183/10, Abruf-Nr. 113832) hat eine eingeschränkte Wertaddition stattzufinden. Insoweit sei für den Feststellungsantrag ein Betrag von 20 Prozent der 3,5-fachen Jahresbeträge von Rentenleistung und Versicherungsprämie zusätzlich zu berücksichtigen.
Quelle: Ausgabe 01 / 2012 | Seite 1 | ID 30975460