20.02.2015 · Fachbeitrag · Streitwert
Mehrwert bei der BU-Rente nicht vergessen
| Dem Vergleich über einen Anspruch auf Zahlung einer BU-Rente kommt, wenn die Parteien sich zugleich auch darauf einigen, dass mit der Zahlung des Vergleichsbetrags der Versicherungsvertrag beendet ist, ein Mehrwert in Höhe von 20 Prozent des 3,5-fachen Jahresbetrags der begehrten Rente zu, soweit die Klage nicht auch auf Feststellung des Fortbestehens des Versicherungsvertrags gerichtet war. |
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